Flexstrom-Kunden sollten ihre Verträge schnell kündigen
Vergangenen Freitag hat der Discount-Stromanbieter Flexstrom zusammen mit seinen Ökostrom-Vertriebstöchtern Löwenzahn Energie und OptimalGrün Insolvenz angemeldet. Eine Woche darauf, am 19. April, stellten diese Anbieter dann die Stromversorgung ein. Stromkunden der Flexstrom-Gruppe sind mit der Versorgungseinstellung ihres insolventen Stromanbieters nun automatisch in die Ersatzversorgung ihres lokalen Grundversorgers gerutscht und haben Flexstrom gegenüber ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass sie bei einer Beendigung des Vertragsverhältnis keinerlei Kündigungsfristen einhalten müssen. Verbraucherschützer empfehlen, von diesem Sonderkündigungsrecht nun auch schnellstmöglich Gebrauch zu machen und außerdem noch bestehende Daueraufträge oder Einzugsermächtigungen an Flexstrom zu kündigen bzw. zu widerrufen. Das sei aufgrund der Einstellung der Stromversorgung rechtlich legitim. Weiterlesen